Observed by mpx on Fri, Jun 13 2008
Auch für Mitarbeiter der LINZ AG gilt, dass Halten und Parken auf Geh- und Radwegen verboten ist. "Das werde ich mir ansehen" sagte der Fahrer, als ich ihm erklärte, das soeben aufgenommene Foto seines illegal abgestellen Fahrzeugs würde im Internet samt Kennzeichen veröffentlicht. Ansehen sollte er sich lieber einmal die StVO - die gibt es auch im Internet, unter http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336
Besonders empfehlenswert §24: Halte- und Parkverbote.
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