Observed by old_user_1721 on Sun, Aug 03 2008
Eigentlich hätte ich an dieser Stelle Vorrang, Aber weil mir meine Gesundheit wichtig ist, denke ich für die hirnfaulen Teilnehmer des ruhendes Verkehrs mit, und bleibe stehen, weil der Lenker des Autos hinter dem weißen BMW mich vielleicht nicht sofort sehen kann.
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1 Comment
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Posted on Mon, Aug 04 2008 at 06:06 AM
Ich kann keinen Starfzettel hinter dem Scheibenwischer erkennen, also dürfte der BMW-Macho ein guter Spezl unserer Polizei zu sein :)
§ 24. Halte- und Parkverbote.
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:
c) auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten und, wenn deren Benützung nicht durch Lichtzeichen geregelt ist, 5 m vor dem Schutzweg oder der Radfahrerüberfahrt aus der Sicht des ankommenden Verkehrs,